Der gemeinnützige Verein Harambee Kwa Watoto - Gemeinsam für Kinder e.V. fördert und betreut Schülerinnen und Schüler an den folgenden Schulen in Nairobi, Kenia:
Diese Schulen werden von
dem Verein in erster Linie durch die Vermittlung von Schulpatenschaften
unterstützt sowie durch gelegentliche Projektspenden.
Nach dem kenianischen Schulsystem sieht die Primary School Ausbildung
8 Schuljahre vor, vorgeschaltet ist eine freiwillige Kindergartenzeit
von 2 Jahren und ein weiteres Jahr in der Vorschule. Die sich
an die Primary School anschließende Secondary School Ausbildung
besteht aus 4 Schuljahren. Während dieses Zeitraumes kann
ein Pate sein Patenkind begleiten, solange es auf eine der zwei
genannten Schulen geht. Im optimalen Fall können Patenschaften
viele Jahre dauern und es kann ein guter persönlicher Kontakt
zwischen Pate und Patenkind aufgebaut werden.
Patenschaften für Schüler der Kwa Watoto Primary School
Es werden Patenschaften vermittelt für Schüler,
deren Alter in der Regel zwischen 3 und 15 Jahren liegt. Der Patenschaftsbeitrag
liegt zur Zeit bei monatlich 10,- Euro pro Kind. Dieser Beitrag ist entweder
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im
Voraus zu überweisen.
Ein Kind kann solange unterstützt werden, wie es auf die
betreffende Primary School geht. Verlässt ein Patenkind diese
Schule, so kann der Pate auf Wunsch die Patenschaft für ein
Ersatz-Patenkind übernehmen. Es ist auch möglich, die
Primary School Patenschaft in eine Secondary School Patenschaft
umzuwandeln, sofern nach dem erfolgreichen Abschluss der Kwa Watoto
Primary School die Kwa Watoto Secondary School in Soweto besucht wird.
Patenschaften für Schüler der Kwa Watoto Secondary School in Soweto
Es werden Patenschaften vermittelt für Schüler,
deren Alter in der Regel zwischen 15 und 20 Jahren liegt. Der
Patenschaftsbeitrag liegt zur Zeit bei monatlich 16,- Euro pro
Kind und ist monatlich zu überweisen. Ein Kind kann solange
unterstützt werden, wie es auf die betreffende Secondary
School geht. Verlässt ein Patenkind die Schule, so kann der
Pate auf Wunsch die Patenschaft für ein Ersatz-Patenkind
übernehmen.
Wie sieht die Mittelverwendung aus?
Die Gelder des
Vereins werden von dem Schulleiter ausschließlich für
die Belange seiner Schulen verwendet. Insbesondere sind dies Lehrergehälter,
Miete für Schulräume sowie die Beschaffung von Schulmaterial.
Auf diese Weise profitiert nicht nur das einzelne Patenkind, sondern
vielmehr die Gemeinschaft der Schüler von den Patenschaftsgeldern
und Projektspenden. Die Gehälter für Secondary School
Lehrer sind erheblich höher als die für Primary School
Lehrer. Dies ist der Hauptgrund für den höheren Patenschaftsbeitrag
für Secondary School Patenschaften. Der Schulleiter ist bestrebt,
die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Patenschaftsbeiträge
werden möglichst kostengünstig an den Schulleiter in
Nairobi weitergeleitet. Die Patenschaftsbeträge sind zum
jeweils vereinbarten Termin von den Paten an den Kassenwart
des Vereins zu überweisen. Alle Mitglieder des Vereins arbeiten
ehrenamtlich. Über die Mittelverwendung gibt der Schulleiter
dem Vorstand des Vereins durch monatliche Nachweise detailliert
Auskunft. Er ist bereit, dem Vorstand des Vereins bei einem Besuch
in Kenia alle Belege zu zeigen und zu erläutern.
Wer wählt das Patenkind aus?
Der Schulleiter
bestimmt selbst, welche seiner Schüler Patenkinder werden
sollen. Die Bedürftigkeit dieser Schüler ist in jedem
Fall gegeben, da es sich bei den unterstützten Schulen um
informelle Slum-Schulen handelt. Alle Schüler können
das Geld für Schulgebühren, Schuluniformen oder Schulmaterial
nur schwer oder gar nicht aufbringen. Die Familienverhältnisse sind desolat,
viele Kinder wachsen ohne Eltern auf und ihr tägliches Essen
oder auch ihre Unterkunft ist oft nicht gesichert.
Wer betreut die Patenkinder?
Der Schulleiter stellt sicher, dass die Patenkinder regelmäßig am Schulunterricht
teilnehmen. Informationen zu Auffälligkeiten, Änderung der Lebensbedingungen oder Notlagen erhalten wir in der Regel
von unserem Schulleiter per e-mail und geben diese an die Paten weiter. Sofern ein Pate helfen möchte, können wir gemeinsam
mit dem Schulleiter eine Lösung finden.
Wie häufig schreiben Patenkinder?
Paten erhalten
dreimal jährlich Zeugnisse ihrer Patenkinder und können
sich somit vom Fortschritt ihres Patenkindes überzeugen.
Die Patenkinder schreiben ihren Paten mindestens dreimal jährlich.
Das Schreibverhalten der Patenkinder hängt insbesondere vom
Alter ab. Die Praxis zeigt, dass viele Patenkinder gerne häufiger
an ihre Paten schreiben oder auch Bilder malen. Dies ist ohne
weiteres möglich. Wir bitten hierfür gelegentlich um
einen geringen Portozuschuss, mit dem die zusätzlichen Portokosten
des Schulleiters abgedeckt werden. Das Porto für drei Briefe
pro Jahr ist in den Patenschaftsbeiträgen bereits enthalten.
Für die Häufigkeit der über diese drei jährlichen
Pflichtbriefe hinaus gibt es keine Grenzen, jedoch auch keine
Garantie. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit,
sein Patenkind bei entsprechender Vorankündigung direkt
in Nairobi zu besuchen.
Wie bekommt das Patenkind die Briefe des Paten?
Paten senden ihre
Briefe direkt an die entsprechende Schuladresse (Postfach) in
Nairobi. Bitte denkt hier daran, dass Eure eigene Adresse nur
auf dem Umschlag, nicht aber auch in dem Brief selbst steht. Ein
direkter Kontakt über e-mails ist aus verschiedenen Gründen
nicht erwünscht und erlaubt. Der Schulleiter verteilt die
Briefe an die Patenkinder. Das Versenden von größeren
Umschlägen (Maxibriefe) ist nur möglich, sofern ausschließlich
Schulmaterial oder Bücher versendet werden. Alles andere
unterliegt hohen kenianischen Zollgebühren, die der Schulleiter
selbstverständlich nicht zahlen kann. Das Versenden von Süßigkeiten
und anderen Lebensmitteln ist ebenfalls nicht möglich. Außerdem
darf den Patenkindern kein Geld direkt geschickt werden - sollte
dieses bekannt werden, liegt ein Kündigungsgrund für
die Patenschaft vor. Der Verein verfügt über mehrere
Möglichkeiten, in Nairobi vor Ort für die Patenkinder
und Schulen einzukaufen. Im Forum finden regelmäßig
Sammelbestellungen statt, an denen sich jeder, der mag, beteiligen
kann.
Wie kann man sich über die Patenschaft hinaus für das Patenkind und die Schule engagieren?
Jedes Patenkind
hat, abhängig von seinen jeweiligen Lebensumständen,
dringende Bedürfnisse. In erster Linie sind dies Dinge, die
mit seiner Schulausbildung zu tun haben. Es fehlt an einer Schuluniform,
Schuhen und Schulmaterial. Grundsätzlich wünschenswert
(aber natürlich keine Pflicht!) ist es, wenn die Paten die
Prüfungsgebühren am Ende der 8. Klasse in Höhe
von umgerechnet 12,- Euro übernehmen würden, um so ihrem
Patenkind die Teilnahme am KCPE (Abschlussexamen der Primary School)
zu ermöglichen. Gleiches ist auch für die erheblich
höheren Kosten für das KCSE (Abschlussexamen der Secondary
School) in Höhe von derzeit rund 60 Euro wünschenswert
- hier besteht ebenfalls keine Pflicht. Weiterhin besteht die
Möglichkeit, sich über den regulären Patenschaftsbeitrag
hinaus in kleineren Projekten, über die der Verein auf seiner
Homepage und im Forum berichtet, zu engagieren.
Wie kann man eine Patenschaft kündigen?
Natürlich ist eine möglichst lange finanzielle Unterstützung und
somit Förderdauer für ein Patenkind und seine Schule
wünschenswert. Sollte es dennoch der Wunsch des Paten sein,
kann er eine Patenschaft jederzeit kündigen. Die Kündigung
tritt dann jeweils zum 1. eines übernächsten Monats
in Kraft. Bereits gezahlte Patenschaftsbeiträge sind bereits
an unsere Schulen in Nairobi weitergeleitet worden und können
daher nicht zurückerstattet werden.
Wann wird eine Patenschaft von Seiten des Vereins beendet?
Eine Patenschaft
wird beendet, wenn ein Pate den zweiten ausstehenden Monatsbetrag
nicht gezahlt hat. Darüber hinaus kann eine Patenschaft beendet
werden, wenn ein Pate die vorgenannten kenianischen Schulen bzw.
dem Verein Harambee Kwa Watoto - Gemeinsam für Kinder e.V.
allgemein oder sein Ansehen schädigt, oder Unfrieden in den
Schulen bzw. dem Verein stiftet. Insbesondere ist die Schädigung
der Zusammenarbeit der Paten des Vereins. mit dem Schulleiter
in jedem Fall zu vermeiden. Über eine derartige Beendigung
entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
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